Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile,
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühren:
Geburtsbeurkundung
Amtshandlung /Dokument
Eintragung der Geburt gebührenfrei
die erste Geburtsurkunde gebührenfrei
jede weitere Geburtsurkunde 9,30
Weitere Informationen betreffend Geburt, Behördenwegen bei der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes, Obsorge, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz und Elternteilzeit etc. finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/