Gebührenbefreiung für Radio, Fernseher und Telefon
Anspruch auf Befreiung haben:
Bezieher und Bezieherinnen von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung, sowie Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen.
Ebenso Berufstätige, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie Personen mit geringem Einkommen.
Mitzubringen:
- Bestätigung über monatliches Einkommen
- Haushaltsbestätigung
- Bestätigung durch Arzt