Strafregisterbescheinigung

Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Seit 1. Jänner 2014 kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beantragt und ausgestellt werden,

Kosten

28,60 Euro Bundesgebühr (14,30 Euro für den Antrag, 14,30 Euro Zeugnisgebühr) plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung.

Wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll, entfällt die Zeugnisgebühr von 14,30 Euro und die Bescheinigung kostet somit 16,40 Euro.

Werden eine "Strafregisterbescheinigung" und eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" zugleich beantragt, fallen nur die Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die "Strafregisterbescheinigung" an.


SBAntrag_2023.pdf herunterladen

 SBBestDG_2023.pdf herunterladen 


Zuständig