Strauch- und Grünschnitt

Grünschnitt bei Ein- und Ausfahrten!

Alljährlich gibt es zahlreiche Bürgeranfragen bezüglich der Grünflächenpflege bei Aus- und Einfahrten in das Landes- und Gemeindestraßennetz. Zur Erreichung der erforderlichen Ausfahrtssichtweite auf die Straße ist der Sichtraum, gemäß der RVS 03.05.12, von jeglicher Verbauung und sonstigen Einrichtungen (Zaun, Hecke etc.) freizuhalten.

Veranwortlich für die Freihaltung der Anfahrtssichten sind nach dem Verursacherprinzip die Grundbesitzer.

Dies trifft alle Straßeneinmündungen (Hauszufahrten, Privatstraßen, öffentliche Straßen) in Landes- und Gemeindestraßen. Die wilde Entsorgung von Strauch- und Grünschnitt ist unzulässig. Das Ablagern diverser Gartenmaterialien in Wäldern verändert die natürliche Vegetation durch Sameneinträge und verbreitet schlimmstenfalls Pflanzenschädlinge und Krankheiten.

Kostenlose Abgabe von Strauch- und Grünschnitt bei:

Kompostieranlage Schaumberger vlg. Lindenbauer
 Albenedt 1
 4655 Vorchdorf
 07614 / 6576

Anlieferzeiten:

Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, 08:00 bis 16:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger tel. Terminvereinbarung

 

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