Zeckenschutzimpfung

Die Kosten für Erwachsene und Schüler betragen ab dem 16. Lebensjahr € 17,-; ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr € 12,80; und für Kinder bis 15 Jahre € 11,-.

Ab dem 3. unversorgten Kind bis zum 15. Lebensjahr, sofern sich das 1. und 2. Kind ebenfalls der Zeckenimpfung unterzogen haben, beträgt die Gebühr € 3,63.

Die Teilnahme an der Zeckenimpfung ist ab dem vollendeten 1. Lebensjahr möglich.
Die 1. Auffrischungsimpfung ist nach 3 Jahren erforderlich. Alle weiteren Auffrischungsimpfungen werden im 5-Jahresintervall durchgeführt. Personen ab dem 60. Lebensjahr werden im 3-Jahres-Intervall aufgefrischt.

 

03.03.2010