Staatsbürgerschaftsnachweis

Informationen zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Staatsbürgerschaftsnachweise werden von jedem Standesamt ausgestellt und müssen grundsätzlich persönlich unter Mitnahme der Geburtsurkunde und eines amtlichen Lichtbildausweises beantragt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
  • eventuell Heiratsurkunde

Kosten für den Staatsbürgerschaftsnachweis: € 44,60.

Für Neugeborene ist der erste Staatsbürgerschaftsnachweis bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gebührenfrei.


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