Informationen zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Staatsbürgerschaftsnachweise werden von jedem Standesamt ausgestellt und müssen grundsätzlich persönlich unter Mitnahme der Geburtsurkunde und eines amtlichen Lichtbildausweises beantragt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
- eventuell Heiratsurkunde
Kosten für den Staatsbürgerschaftsnachweis: € 44,60.
Für Neugeborene ist der erste Staatsbürgerschaftsnachweis bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gebührenfrei.