Mutter-Kind-Zuschuss des Landes

Bei Vollendung des 2. und 5. Lebensjahres

Wird jeweils in 2 Teilbeträgen von je € 185,00 ausbezahlt.


Voraussetzungen:

  • Erforderliche Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
  • Gemeindebestätigung

 

Zuständig