NEUREGELUNG „FREIWILLIGE GEBURTENBEIHILFE DER MARKTGEMEINDE VORCHDORF“
Laut Beschlussfassung des Gemeindevorstandes gibt es ab 01. Juni 2025 eine Abänderung bei den Richtlinien zur Gewährung der „Freiwilligen Geburtenbeihilfe der Marktgemeinde Vorchdorf“.
Die bisherige Höhe der „Freiwilligen Geburtenbeihilfe der Marktgemeinde Vorchdorf“ in der Höhe von EUR 140,00 in Form von Werberinggutscheinen wird auf EUR 120,00 gesenkt. Dafür erhalten die Eltern aber bei Abholung des Babyrucksackes 4 Müllsäcke für die anfallenden Windeln, womit auch wieder die ursprüngliche Förderhöhe von EUR 140,00 erreicht wird.
Der verpflichtende Besuch von 3 Eltern-Kind-Vorträgen wird wie bisher beibehalten. Allerdings kann man ab nun die „Freiwillige Geburtenbeihilfe der Marktgemeinde Vorchdorf“ sofort nach dem Besuch von 3 Vorträgen beantragen, und muss nicht mehr den 4. Geburtstag des Kindes abwarten.
Der Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ist nicht mehr erforderlich.
Die Antragstellung muss aber vor dem 6. Geburtstag erfolgen.