Hundeanmeldung mittels Onlineformular

Folgende Unterlagen sind für die Hundeanmeldung gesetzlich vorgeschrieben:

  • Versicherungsnachweis (keine Nachreichfrist vorgesehen) - Oö. Hundehaltegesetz 2024 § 2 Abs. 2 Ziff. 2 und § 3 Abs. 2
  • Sachkundenachweis (keine Nachreichfrist vorgesehen) - Oö. Hundehaltegesetz 2024 § 2 Abs. 2 Ziff. 1 und § 4 Abs. 1
  • Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank (wenn nicht vorhanden, wird diese von der Marktgemeinde Vorchdorf selbstständig ausgestellt - keine Nachreichfrist notwendig)
  • Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht des Hundes (Nachreichfrist ab Hundeanmeldung binnen 2 Monate oder binnen 2 Monaten ab Vollendung des 12. Lebensmonates des Hundes) - Oö- Hundehaltegesetz 2024 § 5 Abs. 3 und Abs. 4
  • Alltagstauglichkeitsprüfung (bei "großen" oder "speziellen" Hunden - Nachreichfrist ab Hundeanmeldung in Oö. binnen 6 Monate oder binnen 6 Monaten ab Vollendung des 12. Lebensmonates des Hundes) - Oö. Hundehaltegesetz 2024 § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1

Fehlende Unterlagen können persönlich im Marktgemeindeamt (Zimmer 2, Erdgeschoss) bzw. elektronisch an n.depner@vorchdorf.ooe.gv.at nachgereicht werden.

Die Hundeabgabe beträgt € 63,00 pro Jahr/Hund. Es handelt sich hierbei um eine Jahresabgabe, diese kann nicht aliquotiert werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Marktgemeinde Vorchdorf gerne zu den Parteienverkehrszeiten zur Verfügung.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Datei wählen ändern löschen
Datei wählen ändern löschen
Datei wählen ändern löschen
Datei wählen ändern löschen
Datei wählen ändern löschen
Datei wählen ändern löschen
Datei wählen ändern löschen
Daten Hund:
Erwerbungsart
Daten des/der Vorhalter/in:
(1) Hinweis *
(2) Hinweis *
(3) Hinweis *
Einwilligung Registierung Heimtierdatenbank *
Hinweis Infobroschüre *
Datenschutz
Datenschutz
Sicherheitsabfrage