Information - Grünschnitt

Strauch

Alljährlich gibt es zahlreiche Bürgeranfragen bezüglich der Grünflächenpflege bei Ein- und Ausfahrten in das Landes- und Gemeindestraßennetz. Zur Erreichung der erforderlichen Ausfahrtssichtweite auf die Straße, ist der Sichtraum, gemäß der RVS 03.05.2012, von jeglicher Verbauung und sonstigen Einrichtungen ( Zaum, Hecke etc.) freizuhalten. 

Verantwortlich für die Freihaltung der Ausfahrtssichtweite sind nach dem Verursacherprinzip die Grundbesitzer. Dies trifft alle Straßeneinmündungen (Hauszufahrten, Privatstraßen, öffentliche Straßen) in Landes- und Gemeindestraßen.

Die wilde Entsorgung von Strauch- und Grünschnitt ist unzulässig. Das Ablagern diverser Gartenmaterialien in Wäldern verändert die natürliche Vegetation durch Sameneinträge und verbreitet schlimmstenfalls Pflanzenschädlinge und Krankheiten.



Kostenlose Abgabe von Strauch- und Grünschnitt bei : 

Kompostieranlage

 Schaumberger vlg. Lindenbauer 

Albenedt 1, 4655 Vorchdorf 

07614/6576


Anlieferzeiten:

Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr 

Samstag, 08:00 bis 16:00 Uhr 

Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger tel. Terminvereinbarung








14.03.2025 07:00