Oö. Schulveranstaltungshilfe

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Oö. Schulveranstaltungshilfe

Gefördert werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern in allgemeinbildenden Pflichtschulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Landwirtschaftlichen Fachschulen.

Wer wird gefördert?

Eltern, wenn mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes teilgenommen haben.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an einer 4-tägigen Schulveranstaltung für ein Kind oder an mehrtägigen Schulveranstaltungen für mehrere Kinder.

Wie wird gefördert?

zwischen 50 Euro für 2-tägige und 125 Euro für 5-tägige Schulveranstaltungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.
  • Wohnsitz in Oberösterreich

Abwicklung / Antragstellung

Sollte ein Kind in einem Schuljahr mehrere Schulveranstaltungen absolviert haben, wird empfohlen, den Zuschuss für den längeren dieser Aufenthalte zu beantragen.

Der Antrag ist mittels (Online-)Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu richten.


Richtlinien für die Oö. Schulveranstaltungshilfe.pdf

hier gehts zum Antrag--> Onlineformular




10.10.2023