Werbungen und Ankündigungen innerhalb der Ortsgebiete von Vorchdorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Hintanhaltung unerwünschter Einflüsse hinsichtlich des Orts- und Landschaftsbild, baulich und charakteristisch störender Elemente und Einflüsse im Ortsgebiet, sowie als Sicherheitsbeitrag für den Straßenverkehr, hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Vorchdorf, nach ausführlicher Beratung im Bau- und Straßenausschuss ein Plakatierungs- und Werbeflächenverbot in den Ortsgebieten von Vorchdorf beschlossen.
Das Aufstellen von Plakatständern und Anbringen von Werbungen im Gemeindegebiet ist nur mit schriftlicher Bewilligung der Marktgemeinde Vorchdorf in folgenden drei Bereichen erlaubt:
-Schwarzelmüller Parkplatz (im Bereich des Aufgangs in Richtung Laudachbrücke)
-Kitzmantelparkplatz (Grünstreifen im Einfahrtsbereich, zwischen Gehsteig und Parkplatz)
-Fischböckau (im Bereich der Bushaltestelle)
Die Werbeträger dürfen frühestens 3 Wochen vor der geplanten Veranstaltung aufgestellt werden und sind spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung wieder zu entfernen. Pro aufgestellten Werbeträger werden € 10,00 verrechnet.
Außerhalb der Ortsgebiete (Ortsanfang- und Ortsende-Tafel) ist auf Grund des § 84 Abs. 2 STVO 1960 ein 100 m Abstand von der Fahrbahngrenze einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass eine Ausnahmeregelung für Wahlwerbung besteht. Bei Inanspruchnahme von Privatgrundstücken ist das Einvernehmen mit dem Grundbesitzer herzustellen.
Für Fragen steht Ihnen Frau Ingrid Grafinger (07614 / 6555 53) gerne zur Verfügung.