Sauberkeit im Ortsgebiet

Hund

Leider sieht man bei einem Spaziergang durch das Ortsgebiet vermehrt liegen gebliebenen Hundekot. 

Diese unliebsame Begegnung ist nicht nur für Fußgänger*innen ärgerlich, sondern kann auch zu einer Belastung für die Umwelt werden. 

Hinterlassenschaften der Vierbeiner sind daher mit einem Plastiktütchen aufzusammeln und im Restmüll zu entsorgen. 

§ 9 Abs. 4 OÖ. HHG 2024 verpflichtet jene, die einen Hund führen, Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlässt, unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. 

Ein Zuwiderhandeln stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe zu ahnden ist. 

Zum Wohle der Umwelt und aller Mitmenschen ersuchen wir daher um Rücksichtnahme und Einhaltung dieser gesetzlichen Anordnung. 

Die Marktgemeinde Vorchdorf stellt bei zahlreichen Mülleimern im Ortsgebiet kostenlose Hundekotbeutel zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


 

14.03.2025 07:00