Strafregisterbescheinigung

Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden. Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Zusätzlich zur einfachen Strafregisterbescheinigung gibt es aus die Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ und eine Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“.

Kosten:

Einfache Strafregisterbescheinigung                                              Pauschalbetrag von EUR 26,00

 

Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“   Pauschalbetrag von EUR 29,00

 

Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“               Pauschalbetrag von EUR 29,00

 

Strafregisterbescheinigung für ehrenamtliche Tätigkeit         gebührenfrei
                                                                                                                       Siehe neues, dafür vorgesehenes Bestätigungsformular


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Bestätigungsformular für ehrenamtliche Tätigkeit


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