Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs) ermöglichen es, dem Nachbarn den Überschuss-Strom einer PV-Anlage zu liefern.
Muss man dafür ein Kabel zum Nachbarn legen? Nein! Denn Energiegemeinschaften sind keine technischen, sondern organisatorische Lösungen. EEGs „kauft“ man nicht beim Elektriker – sie entstehen durch Verträge mit dem Netzbetreiber.
Man kann somit auch mit einer bestehenden PV-Anlage bei einer EEG mitmachen, ohne dass dafür Investitionen oder Änderungen an der PV-Anlage notwendig sind.
In der Praxis ist das eigentlich ganz einfach: EEGs funktionieren durch einen Vergleich der Zählerstände aller Teilnehmer*innen. Wenn also eine PV-Anlage in der EEG einen Überschuss erzeugt und ein Nachbar gleichzeitig den Strom braucht, wird der Überschuss der PV-Anlage einfach dem Nachbarn zugeordnet.
Voraussetzung dafür sind sogenannte Smartmeter. Diese übertragen die Verbrauchsdaten an ein zentrales EDV-System. Dort wird berechnet, wer und wann in der EEG Strom bezogen bzw. geliefert hat. Die Energiegemeinschaft kann diese Daten für die interne Abrechnung über ein Internetportal abrufen.
Der Strom kann übrigens nicht nur Nachbarn geliefert werden: Man unterscheidet zwischen lokalen EEGs (Teilnehmer*innen an der selben Trafostation) und regionalen EEGs (selbes Umspannwerk). Das heißt, EEGs können auch richtig groß werden. Und die Stromerzeugung muss natürlich nicht unbedingt mit PV-Anlagen erfolgen – jede Anlage, die erneuerbaren Strom erzeugt, ist möglich, also auch Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, ...