Meldung nach Oö. HSchG

Meldung nach Oö. HSchG

Das Oö. HSchG (Oö. Hinweis-Schutzgesetz) regelt die Einrichtung von internen und externen Meldesystemen für die Meldung von Verstößen in bestimmten Bereichen des Unionsrechts:  

  1. gegen Rechtsvorschriften, die in den Anwendungsbereich der im Anhang der RL (EU) 2019/1937 aufgelisteten Rechtsakte der Union fallen und folgende Bereiche des Unionsrechts betreffen:
    1. Öffentliches Auftragswesen,
    2. Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
    3. Produktsicherheit und -konformität,
    4. Verkehrssicherheit,
    5. Umweltschutz,
    6. Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
    7. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
    8. öffentliche Gesundheit,
    9. Verbraucherschutz,
    10. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
  2. gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinn von Art. 325 AEUV sowie gemäß besonderer Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen;
  3. gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinn von Art. 26 Abs. 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.


Das Gesetz findet für folgende hinweisgebende Personen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben: 

  1. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer;
  2. Öffentlich Bedienstete;
  3. Selbstständige;
  4. Anteilseignerinnen bzw. Anteilseigner und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören, einschließlich der nicht geschäftsführenden Mitglieder;
  5. Freiwillige und bezahlte oder unbezahlte Praktikantinnen bzw. Praktikanten;
  6. Personen, die unter der Aufsicht und Leitung einer Auftragnehmerin bzw. eines Auftragnehmers, einer Subunternehmerin bzw. eines Subunternehmers oder einer Lieferantin bzw. eines Lieferanten arbeiten;
  7. Personen, die im Rahmen eines inzwischen beendeten Dienst- oder Arbeitsverhältnisses Informationen über Verstöße erlangt haben;
  8. Personen, deren Arbeits- bzw. Dienstverhältnis noch nicht begonnen hat und die während des Einstellungsverfahrens oder anderer vorvertraglicher Verhandlungen Informationen über Verstöße erlangt haben.


Die Marktgemeinde Vorchdorf hat als Gemeinde mit mehr als 50 Dienstnehmer/innen ein internes Meldesystem gem. § 5 (2) Z 1 Oö. HSchG eingerichtet. 

Eine interne Meldung erfolgt mittels angefügten Formulars an diese Mail-Adresse: hinweisgeber@vorchdorf.ooe.gv.at 


Formular_Meldung_nach_Oö._HSchG.pdf 


Dort können Verstöße gemeldet werden. Alle Hinweise werden streng vertraulich unter Wahrung Ihrer Anonymität behandelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Meldesystem um keine allgemeine Beschwerdestelle handelt. 


Wenn eine Meldung anonym eingebracht wird, ist es uns allerdings nicht möglich, den Erhalt dieser Meldung zu bestätigen sowie über die Ergebnisse unserer internen Prüfung und die von uns gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen zu informieren. Wir können auch nicht in Kontakt mit der Person treten, die eine Meldung eingebracht hat, etwa zur Präzisierung der Angaben in der Meldung. Eine anonyme Meldung sowie eine Meldung die nicht in den Anwendungsbereich des Oö. HSchG fällt, werden wir daher im Rahmen unseres internen Beschwerdemanagements bearbeiten.


Für Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Landessache sind, ist die Ombudsstelle beim Amt der Oö. Landesregierung zuständige Behörde als externe Meldestelle

Kontaktdaten

Ombudsstelle beim Amt der Oö. Landesregierung

Landhausplatz 1, 4021 Linz

Mag. Julia Albert

Telefon (+43 732) 77 20 -187 07

E-Mail externemeldestelle.post@ooe.gv.at

Persönlich: ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/externemeldestelle.htm


Auf Grundlage des HSchG ist im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ebenfalls eine externe Meldestelle eingerichtet, die Hinweise annimmt. 

Kontaktdaten

Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

Hinweisgeberstelle

Herrengasse 7

1010 Wien

Telefon: + 43 1 53 126-906899