Rundfunkgebührenbefreiung

Gebührenbefreiung für Radio, Fernseher und Telefon

Anspruch auf Befreiung haben:
Bezieher und Bezieherinnen von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung, sowie Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen.
Ebenso Berufstätige, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie Personen mit geringem Einkommen.


Mitzubringen:

  • Bestätigung über monatliches Einkommen
  • Haushaltsbestätigung
  • Bestätigung durch Arzt