Marktgemeinde Vorchdorf
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Allgemeine Informationen:
Standesämter sind Behörden, die Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) behandeln und dafür früher die Personenstandsbücher (z.B. Geburtenbuch, Ehebuch etc.) führten.
Seit 1. November 2014 werden alle wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburt, Verehelichung, Sterbefall etc. im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zusammengefasst. Das ZPR löst damit die Personenstandsbücher ab. Die im ZPR enthaltenen Daten sind bundesweit für alle Standesämter verfügbar.
ANZEIGE EINER GEBURT (https://www.vorchdorf.at/Anzeige einer Geburt)
Gebühren:
Geburtsbeurkundung
Amtshandlung /Dokument
Eintragung der Geburt gebührenfrei
die erste Geburtsurkunde gebührenfrei
jede weitere Geburtsurkunde 9,30
Weitere Informationen betreffend Geburt, Behördenwegen bei der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes, Obsorge, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz und Elternteilzeit etc. finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/
STERBEFALL (https://www.vorchdorf.at/Anzeige eines Sterbefalles)
Informationen zu einem Sterbefall
Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht.
Sterbefälle können von jedem Standesamt beurkundet werden. Ereignet sich der Sterbefall im Krankenhaus, muss das Krankenhaus den Sterbefall am nächsten Werktag dem Standesamt anzeigen.
Ereignet sich der Todesfall nicht im Krankenhaus, muss er von den Angehörigen spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. In diesem Fall muss vorher umgehend die Bestattung informiert werden. Die Bestattung organisiert in der Folge die Totenbeschau und leitet die vom Beschauarzt auszustellende Bestätigung des Todes („Totenschein“) an das Standesamt weiter.
Folgende Urkunden werden benötigt:
• Geburtsurkunde der(s) Verstorbenen
• Heiratsurkunde der(s) Verstorbenen (bei Auflösung der Ehe Nachweis der Auflösung)
• Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Fremden Reisepass)
Sterbefall
Eintragung des Sterbefalles gebührenfrei
Sterbeurkunde 9,30
Totenbeschaugebühr 210,00
EHESCHLIESSUNG (https://www.vorchdorf.at/Eheschliessung)
Sie haben sich entschlossen zu heiraten - der erste Schritt auf dem Weg zur Traumhochzeit ist die Anmeldung beim Standesamt um das "Aufgebot" zu bestellen. Das Aufgebot ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit und kann frühestens 6 Monate vor Ihrer geplanten Hochzeit gemacht werden.Nach Durchführung der Trauung überreicht die Standesbeamtin 2 Heiratsurkunden. Bei Eheschließung von fremden Staatsbürgern wird eine internationale Heiratsurkunde (= 10-sprachiges Formular) ausgestellt.
Unseren Standesbeamtinnen ist es ein Anliegen, Sie bei Ihrer Hochzeitsplanung so gut wie möglich zu unterstützen und Ihren schönsten Tag so perfekt wie möglich zu gestalten. Die Außenlocation in Schloß Eggenberg, in der Kitzmantelfabrik , in Großhöllnberg und im Schloß Hochaus werden Ihr Fest zu einem unvergesslichen Ereignis machen.
Mehr Infos unter: https://www.vorchdorf.at/Eheschliessung
NAMENSÄNDERUNG (https://www.vorchdorf.at/Namensaenderung)
Bezüglich Namensänderung nehmen Sie bitte mit dem Standesamt Kontakt auf oder informieren sie sich unter https://www.oesterreich.gv.at/
STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS (https://www.vorchdorf.at/Staatsbuergerschaftsnachweis)
Informationen zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Staatsbürgerschaftsnachweise werden von jedem Standesamt ausgestellt und müssen grundsätzlich persönlich unter Mitnahme der Geburtsurkunde und eines amtlichen Lichtbildausweises beantragt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Kosten für den Staatsbürgerschaftsnachweis: € 44,60.
Für Neugeborene ist der erste Staatsbürgerschaftsnachweis bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gebührenfrei.
Wichtiger Hinweis:
Das Standesamt Vorchdorf hat Ihnen nunmehr eine allgemeine Grundinformation mitgeteilt. Da es aber sehr viele verschieden gelagerte Fälle gibt, ist kein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Informationen gegeben. Sollten Sie daher (zusätzliche) Fragen haben, so rufen Sie uns gerne an.
Tel.: +43 (0) 7614 – 6555-572 – Daniela Maier
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